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Aufgrund des ständigen Wandels in der Welt der Krankenversicherung ist es mittlerweile notwendig laufend den eigenen Gesundheitsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Prüfen Sie Ihre Krankenversicherung auf die Aktualität in Bezug auf:
der Gesetzgeber hat die Regelungen für die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen für PKV Versicherte durch die Einführung der „neuen Tarifwelt“ durch die Versicherer neu definiert. PKV Versicherten stehen nun deutlich mehr Rechte in Bezug auf das angesparte Kapitalpolster für das Alter zu.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Tarifkalkulation seitens der Versicherer nicht mehr geschlechtsabhängig durchgeführt werden darf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet dass es im Zuge der Umstellung zu erheblichen Tariferhöhungen kommen wird.
Die Versicherer aktualisieren laufend ihr Tarifportfolio, ohne das Leistungsspektrum in den neuen Tarifen zu schmälern. In vielen Fällen erreicht man bereits durch die Umstellung auf einen „aktuelleren“ Tarif bei der gleichen Gesellschaft eine deutliche Ersparnis.
